Leistungen
Beratung
Gerne beraten wir Sie bei der Wahl Ihres neuen Fahrzeuges.
Sie haben sich entschieden?
Wenn Sie sich für ein Fahrzeug entschieden haben, erhalten Sie von uns einen Kaufvertrag nach deutschem Recht.
Die Lieferung:
Kurz bevor Ihr Fahrzeug bei uns eintrifft (bei Bestellfahrzeugen) kontaktieren wir Sie, um einen Auslieferungstermin mit Ihnen abzustimmen. Gerne liefern wir Ihnen Ihr Fahrzeug bis vor Ihre Haustür, fragen Sie unsere Verkaufsberater!
Fahrzeugpapiere:
Sie erhalten von uns, bei allen Fahrzeugen die zur Zulassung benötigten Papiere.
Die Bezahlung:
Sie bezahlen Ihr Fahrzeug bei uns erst bei Übergabe. Es wird von uns keine Anzahlung verlangt. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug von uns geliefert bekommen, bezahlen Sie erst wenn das Auto vor Ihrer Haustür steht.
Zulassungservice
Wir bieten Ihnen - in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern -
auch Zulassungen an.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Versicherungskarte
- Vollmacht ( unterschreiben Sie bei uns )
- Ausweis im Original
- ggf. Mitteilung des Wunschkennzeichen
- Kosten bei Zulassung in Ulm und Umgebung ca. 120,00 €
Warum EU Neuwagen?
Die Preisunterschiede beim Kauf eines EU-Neuwagens zu "deutschen Fahrzeugen" ergeben sich unter anderem durch die höhere Besteuerung der Neufahrzeuge in anderen Staaten der EU (z.B. höhere MwSt., Luxussteuer, Zulassungssteuer, etc.) sowie durch soziale Aspekte (Lohnniveau, allgemeines Preisniveau). Aus diesem Grund sind die Nettopreise (ohne Steuern) für die Fahrzeuge von den Herstellern für einige Länder niedriger angesetzt. Durch Abnahme großer Stückzahlen erreichen wir zusätzlich Großhändlerrabatte, die wir an unsere Kunden weitergeben können.
EU-Fahrzeuge sind keinesfalls generell besser oder schlechter ausgestattet, sondern auf die Anforderungen an die jeweiligen Märkte angepasst (z.B. Klimaanlage in südlichen Ländern - Sitzheizung in Skandinavien).
Alle von uns angegebenen Homepagepreise verstehen sich incl. 19 % Mwst. und den deutschen Zulassungsunterlagen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und der Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Mietwagenservice
Sollte Ihnen die Lieferzeit für Ihr neues Fahrzeug zu lang sein, finden wir auch hier eine Lösung. Wir bieten Ihnen - sofern verfügbar - günstige Mietwagen an. Der Preis berechnet sich nach Fahrzeug, Ausstattung, Mietdauer, usw.
Reifenservice
Auch bei der Beschaffung von Winterbereifung, Alufelgen, etc. möchten wir, dass Sie einen möglichst günstigen Preis erzielen. Außerdem stehen Ihnen unsere Verkaufsberater gerne für weitere Fragen oder andere individuelle Angebote zur Verfügung.
Zubehör
Ausstattungen und Accessoires, die in unseren Preislisten nicht enthalten sind, können oft auch nachgerüstet werden. Gerne rüsten wir Ihr Fahrzeug nachträglich mit einem Navigationssystem, einer Freisprechanlage, einer Anhängerkupplung oder anderem Zubehör aus. Außerdem stehen Ihnen unsere Berater gerne für Fragen zur Verfügung.
Kundendienst
Innerhalb der vom Hersteller vergebenen Werksgarantie müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zu regelmäßigen Kundendiensten in der entsprechenden Vertragswerkstatt vorstellig werden.
Hierbei gilt dasselbe wie bei einem Garantiefall: Wir arrangieren gern die Abwicklung Ihres Kundendienstes Über eine Vertragswerkstätte in unserer Nähe und Sie erhalten einen kostenlosen Leihwagen.
Serviceheft
Dokumentiert Ihre Garantieansprüche; muß einen Datenträger des Fahrzeugs sowie die Stempel des ausliefernden Vertragshändlers beinhalten. Sie erhalten das Serviceheft zu Ihrem neuen Fahrzeug von uns überreicht!
Unfallinstandsetzung
- Karosserieschäden
- Haftpflicht & Kasko - Komplettabwicklung mit der Versicherung
- Selbstverschuldete Unfälle
- kostengünstige Reparatur
- Lackierservice
- Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung durch Dekra
- Mängelbeseitigung bei Bedarf
- Gutachtervermittlung bei Haftpflichtschäden
- Mietwagenvermittlung vor Ort spart Ihre Zeit
Garantie
Eines der am häufigsten angesprochenen Themen, das von KFZ-Vertragshändlern gern zur Verunsicherung der Kunden benutzt wird. Hier die richtige Antwort: Jeder Kunde, der in der Europäischen Union (EU) ein Neufahrzeug erwirbt, hat laut Verordnung der EU-Kommission (GVO) zwei Jahre Werksgarantie ab der Zulassung in Deutschland. Darüber hinaus gelten auch für den Käufer eines EU-Fahrzeugs alle weiteren vom Hersteller vergebenen Garantien (wie Mobilitätsgarantie, Lackgarantie, etc). Sollten sie dennoch Bedenken haben, Ihr neues Auto bei Garantiefällen zum Vertragshändler zu bringen, bieten wir gerne die Abwicklung desselben an. Wir arbeiten mit vertrauenswürdigen, flexiblen Vertragswerkstätten zusammen und kümmern uns auch noch nach der Wagenauslieferung um Sie und Ihr Fahrzeug. Im Falle eines Garantiefalles können Sie Ihr Auto entweder bei einem Vertragshändler, mit dem wir zusammenarbeiten, oder bei einer Vertragswerkstätte Ihrer Wahl abgeben. Sollten Sie den Vertragshändler unseres Vertrauens in Anspruch nehmen, bekommen Sie in dieser Zeit einen kostenlosen Leihwagen, damit Sie weiterhin mobil bleiben.
